Gehören Sie einem Berufsverband an?
Um die Erfüllung der Gesetzesvorgaben für ambulante Leistungserbringer noch einfacher zu machen, bietet new-win in Zusammenarbeit mit der Stiftung Patientensicherheit eine Speziallösung für Verbände ambulanter Leistungserbringer an: CIRS ambulant. Die Verbände können so ihren Mitgliedern mit minimalem Aufwand Zugriff auf ein Berichts- und Lernsystem als auch CIRRNET gewähren. Kontaktieren Sie deshalb unbedingt Ihren Verband, um zu erfahren, ob ihnen verbandsseitig ein Berichts- und Lernsystem inkl. Zugriff auf CIRRNET zur Verfügung gestellt werden kann.
Bestens vorbereitet für die OKP-Zulassung (nach KVV 58g): Ob aus Therapie, Pflege oder Medizin – für Sie gibt es seit Anfang 2022 eine neue Vorgabe: Die Qualitätsvorgaben für die Zulassung als ambulanter Leistungserbringer. So müssen unter anderem ein Berichts- und Lernsystem sowie ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt werden. Diese Vorgaben gelten sowohl für die Betreuung im Bereich Medizin, Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie oder Psychotherapie, als auch für Hebammen, Spitex-Organisationen und Rettungsdienste.
Die Kantone überprüfen Zulassungsgesuche daraufhin, ob die Zulassungsvoraussetzungen gemäss Krankenversicherungsverordnung (KVV) erfüllt werden. Mit new-win gelingt es Ihnen spielend einfach, Ihren Workflow so anzupassen, dass Ihr Unternehmen den geforderten Kriterien stets entspricht.

Von QM profitieren
Nutzen Sie die Notwendigkeit zum Verwenden eines Qualitätsmanagement-Systems nicht nur für die OKP-Zulassung. Nutzen Sie diesen Schritt als Einstieg in einen Workflow mit mehr Effizienz und Übersicht! Gerne beraten wir Sie, wie Sie Ihre Prozesse gewinnbringend mit den Vorgaben der KVV vereinbaren können.
CIRS und CIRRNET
Gemäss Verordnung müssen Sie über ein Berichts- und Lernsystem und Zugang zu einem nationalen Netzwerk verfügen. Glücklicherweise gibt es bereits ein bewährtes Berichts- und Lernsystem, welches sich im Gesundheitsbereich etabliert hat: H-CIRS (Critical Incident Reporting System). Mit der Verbindung zum nationalen Netzwerk CIRRNET von Patientensicherheit Schweiz wird auch diese Vorgabe erfüllt. Wir erläutern Ihnen gerne wie gut Ihre neue Software damit interagiert.
QM: Einfacher als gedacht!
Um ein QM-System einzuführen, müssen Sie keinen riesigen Aufwand betreiben, besonders wenn Ihr neues Unternehmen eine überschaubare Grösse hat. Führen Sie vorschriftsgemäss ein «geeignetes» QM-System ein und nehmen Sie so auch besseren Einfluss auf Kosten-Nutzen, Qualität und Zufriedenheit. Im Worskhop “Einfach Qualität!” erhalten Sie eine Anleitung.
Unser praktisches Extra: Jetzt zum Workshop “Einfach Qualität” anmelden!
Die Vorgabe, ein Qualitätsmanagementsystem einzuführen, tönt sehr anspruchsvoll – das muss sie aber nicht sein. Wir zeigen Ihnen in diesem Workshop, wie QM funktioniert, damit Sie die wichtigsten QM-Basics haben und geben Ihnen wertvolle Werkzeuge an die Hand, damit Sie auch als Kleinstorganisation ein praxistaugliches QM aufbauen und nachweisen können.
Gemeinsam mit unseren praxisnahen Profis erarbeiten Sie sich dort die Grundlagen und Erfahrungen, die Sie für ein erfolgreiches QM in Ihrer täglichen Arbeit brauchen:
Grundlagen des Qualitätsmanagement
- Begrifflichkeiten
- Grundsätze
- Methodiken
Erste Schritte
- Strukturen schaffen
- Dokumente managen
- Prozesse definieren und modellieren
- Ziele festlegen und überprüfen
- Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
An einem Halbtag lernen Sie, wie Sie Dokumente richtig verwalten und regelmäßig überprüfen. Sie erhalten praktischen Zugang zu den Themen Prozessmanagement, Ziel- und Massnahmenmanagement. Der Workshop ermöglicht es Ihnen, am kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu arbeiten und bei der Planung, beim periodischem Controlling stets in bester Kommunikation mit ihrem Team zu bleiben. Klingt das gut? Sprechen Sie uns an!
Kosten:
700.– exkl. MwSt.
Dauer:
3 bis max. 3.5h
Teilnahme:
bis zu 4 Teilnehmer Ihres Unternehmens
Durchführungsort:
Sie können wählen, ob der Kurs bei Ihnen vor Ort (Reisespesen exkl.), in den new-win Räumlichkeiten oder online durchgeführt werden soll.


Lassen Sie uns über Ihr Projekt sprechen
Mit QM neu durchstarten
Lassen Sie sich durch all die Vorgaben, die im Zuge des KVV Art. 58 bestehen, nicht bremsen! Die Einführung eines QM und eines Berichts- und Lernsystems ist besonders im ambulanten Bereich ein Novum aber auch eine Chance zu mehr Sicherheit und Effizienz. Wir möchten und können Sie auf diesem Weg professionell unterstützen. Nutzen Sie Ihr QM-System nach Ihren Bedürfnissen:
- Sie wissen, was Ihre Patientinnen und Patienten brauchen und stimmen Ihr Angebot genau darauf ab. Kosten und Nutzen Ihres Angebots stehen im richtigen Verhältnis und entsprechen den Erwartungen Ihrer Patientinnen und Patienten.
- Gleichzeitig definieren Sie passende Qualitätsziele und arbeiten systematisch darauf hin. Qualitätsziele können zum Beispiel in Bezug auf Patientenzufriedenheit, Fehlerquoten, Wartezeiten oder Rentabilität definiert werden.
- Sie dokumentieren die wichtigsten Grundlagen, die zur Erreichung Ihrer Qualitätsziele und deren Messung notwendig sind: Arbeitsabläufe, Regelungen, Checklisten, Vorgaben etc.
- Sie wissen, wo Sie die obengenannten Dokumente finden und sorgen dafür, dass diese aktuell bleiben und alte Versionen nicht mehr im Umlauf sind.
- Sie und Ihre Mitarbeitenden kennen sämtliche Grundlagen, die für ihre Tätigkeit relevant sind und haben jederzeit und unkompliziert darauf Zugriff.
- Sie führen periodisch Prüfungen durch, die aufzeigen, ob nach den von Ihnen definierten Regeln und Vorgaben gearbeitet wird.
- Wenn Sie Mängel feststellen, leiten Sie Verbesserungsmassnahmen ein.
Aus der Handlungsnot eine Tugend machen
Neuen Vorgaben erzwingen Veränderung. Veränderung richtig genutzt kann auch einen deutlichen Mehrwert schaffen! Lassen Sie uns gemeinsam an Ihrem Mehrwert von Qualität, Effizienz und Workflow arbeiten! Sind Sie bereits?!
Sind Sie noch unsicher, wie Sie den Buchstaben c. aus dem Gesetzesartikel KVV 58 g erfüllen können? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne.
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen:
- Krankenversicherungsgesetz Schweiz: KVG Art. 58
- Krankenversicherungsverordnung: KVV 58g
- Vorgaben, Ziele, Gesetze der Schweizerischen Qualitätskommission: EQK


Profitieren im Verband