Vorteile von new-win-Meldesystemen durch effizientes Meldewesen und Prozessoptimierung für alle Leistungserbringer im Schweizer Gesundheitswesen
OKP-Zulassungskonforme Meldesysteme tragen dazu bei, die gesetzlichen Anforderungen an die Qualität und Sicherheit im Gesundheitswesen zu erfüllen. So sichern sie sich ihre OKP-Zulassung.
Vorteile von new-win-Lösungen für ambulante Leistungserbringer
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Sind Sie bereit, Ihre Prozesse zu optimieren und die Herausforderungen des Alltags als ambulanter Leistungserbringer in der Schweiz zu meistern? Dann kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über new-win und seine Vorteile für Ihr Unternehmen zu erfahren.
Gemeinsam mit new-win können Sie Ihre Effizienz auf die nächste Stufe heben!
new-win – Ihr zuverlässiger Partner für ein zukunftsorientiertes Meldewesen und Prozessoptimierung in der Schweizer Leistungserbringerlandschaft
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Das sagen unsere Kunden:
Blogbeiträge zum Thema ambulante Leistungserbringer
FAQs für ambulanten Leistungserbringern
Warum sind Meldesysteme von new-win für ambulante Leistungserbringer geeignet?
Können auch externe Meldungen, z.B. Feedbacks von Kunden, erfasst werden?
Können Meldungen von den Mitarbeitern auch unterwegs, z.B. bei einem Kunden, übermittelt werden?
Braucht es bei der Einführung von Meldesystemen fundierte IT-Kenntnisse?
Unterstützen die Meldesysteme von new-win ambulante Leistungserbringer bei der Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben?
Mit dem Meldesystem H-CIRS Starter erfüllen Sie die Vorgabe für die OKP-Zulassung nach Art. 58g KVV, Absatz c:
Sie verfügen über ein geeignetes internes Berichts- und Lernsystem und haben sich, sofern ein solches besteht, einem gesamtschweizerisch einheitlichen Netzwerk zur Meldung von unerwünschten Ereignissen angeschlossen.
Sind die Meldesysteme auf mobilen Endgeräten (Handy, Tablet) einsetzbar?
Auf welcher Basis werden die jährlichen Abogebühren für den Einsatz der Meldesysteme berechnet?
Erfüllen die Meldesysteme die Anforderungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG)?
Die Meldesysteme von new-win erfüllten die Anforderungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG). Der Umgang mit Personendaten ist im Rahmen der new-win Datenschutzbestimmungen vertraglich geregelt.
In welchen Betriebsarten können die Meldesysteme bezogen werden?
• Software as a Service (SaaS): Wir bieten Ihnen den Betrieb der Meldesysteme in der new-win Cloud an.
• Mietabo on premise: Es ist auch möglich, die Software statt in der Cloud auf kundenseitiger Infrastruktur zu betreiben.
Für welche Organisationen im Gesundheitswesen sind die Meldesysteme geeignet?
Was kann ich tun, wenn ich technische Probleme beim Bestellvorgang habe?
Was kann ich tun, wenn ich keine Bestellbestätigung erhalten habe?
Wann erhalte ich meine Bestellbestätigung?
Direkt nach Bestellabschluss erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Darin enthalten ist die Rechnung für die erste Vertragsperiode sowie eine Erklärung der nächsten Schritte.